Horizont 36-37/2023
7 Medien
15. September 2023
Medienrecht
Negative Kunden-Rezensionen auf Google – was kann man dagegen tun?
Unternehmer habe Kunden beleidigt, bedroht und denunziert, jedenfalls nicht zulässig. Haben auch Sie eine Frage zu einem rechtlichen Thema? Dann schreiben Sie uns: horizont@manstein.at Aus allen Anfragen wird die jeweils spannendste von der Redaktion als nächstes Thema dieser Kolumne ausgewählt. Es besteht kein Anspruch auf Bearbeitung der übrigen Anfragen.
lung vollstreckbar und so kann mit der einstweiligen Verfügung gegen die Veröffentlichung vorgegangen werden. Bewertungen sind rechtlich betrachtet Werturteile, die in der Re gel vom Recht auf freie Meinungsäu ßerung gedeckt sein können. Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung ist aber auch bei Online-Bewertungen nicht schrankenlos. Beispielsweise sind die unrichtigen Behauptungen im Rahmen von Bewertungen, der
Kolumne von Gerald Ganzger
A uf Bewertungsplattformen im In ternet, beispielsweise Google, veröffentlichte Kunden-Rezensionen sind für potenzielle Kunden bei der Auswahl von Waren- oder Dienstleis tungen eine wichtige Entschei dungshilfe. Negative bzw. unrichtige Bewertungen und Rezensionen kön nen für die betroffenen Unternehmen große wirtschaftliche Nachteile ver ursachen. Für die negativ rezensier ten Unternehmen stellt sich die Frage, wie möglichst rasch diese unrichtigen Kunden-Rezensionen entfernt bzw. gelöscht werden können. Bei auf der Google-Plattform veröf fentlichten Kunden-Rezensionen ist der wohl schnellste und einfachste Weg die Löschung zu erreichen, einen dahingehenden Antrag an Google mittels dem eigens dafür vorgesehe nen Tool von Google zu stellen. Dafür ist es nicht notwendig, die Identität des Verfassers der unrichtigen Kun den-Bewertung zu kennen, auch ge gen anonyme Rezensionen kann auf diese Weise vorgegangen werden. In
Bewertungen sind rechtlich betrachtet Werturteile, die in der Regel vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein können. © meeboonstudio/stock.adobe.com
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Die Österreichische Post
Die Österreichische Post präsentiert mit Post Loop eine neue Lösung für nachhaltige Verpackungen in zwei Tarifen. Damit unterstreicht sie ihre zahlreichen Initiativen, um ihr Kerngeschäft noch nachhaltiger und grüner zu gestalten. Post Loop-Pakete und -Taschen sind Verpackungen in mehreren Größen aus Holzfaserstoff und recyceltem PET, die bis zu 30 Mal verwendet werden können. Dank effizienter Produktion und Entsorgung verursachen sie schon ab der zweiten Verwendung weniger Emissionen als vergleichbare Einwegkartons. Jeder weitere Versand spart noch mehr CO2 Emissionen und Rohstoffe. Mit Post Loop können E-Commerce-Händler*innen ihren Kund*innen ohne viel Aufwand umweltfreundlichen Versand bieten. Schon zum Start ist Drei Österreich dabei und verschickt Handys, Router und sonstige Hardware in wiederver wendbaren Verpackungen der Post. „Wir sind stolz darauf, die wiederverwendbaren Post Loop-Verpackungen inklusive Pfandsystem als erstes österreichisches IT/Telekom-Unternehmen von Anfang an anzubieten. Klima- und Umweltschutz sowie ein schonender Umgang mit Ressourcen sind für uns extrem wichtig. Die neuen Post Loop-Verpackungen der Post sind ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere Netto-Null-Ziele zu erreichen“, so Günter Lischka CCO bei Drei.
diesem Antrag ist konkret auszufüh ren, welche Aussagen bzw. Behaup tungen der Rezension im Einzelnen unrichtig sind. Hierzu sollten auch nach Möglichkeit Nachweise und Be lege an Google übermittelt werden, um auf diese Weise die Chancen einer erfolgreichen Lö-schung der unrichti gen Kunden-Rezension zu erhöhen. Die über dieses Tool bei Google einge brachten Anträge werden in der Regel relativ rasch bearbeitet und beantwor tet. Eine Kontaktaufnahme mit Goog le per Post oder E-Mail macht der Er fahrung nach wenig Sinn, die diesbezüglichen Eingaben bleiben meist unbeantwortet. Wenn den betroffenen Unterneh men die Identität des Verfassers der unrichtigen Kunden-Rezension be kannt ist, kann zusätzlich zum Lö schungsantrag auch gegen den Ver fasser zivilrechtlich mit Unter- lassungsklage vorgegangen werden. Diese Unterlassungsklage kann mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbunden werden. Die vom Gericht erlassene einstweilige Verfügung ist ab Zustel Dr. Gerald Ganzger ist einer der profiliertesten Medienrechts- und Litigations-PR-Experten Österreichs und Gründungspartner der Wiener Rechtsanwaltskanzlei LANSKY, GANZGER + partner (LGP). © LGP
So funktionieren Post Loop-Service und Post Loop-Service Plus: Kund*innen in den teilnehmenden Onlineshops können beim Check-out eine wiederver wendbare Verpackung auswählen. Nach Erhalt der Bestellung falten sie die Verpa ckung zusammen und retournieren sie im Briefkasten, bei Postfilialen, Post Partnern oder in SB-Zonen. Die Post transportiert die Verpackungen zurück zum*zur Händ ler*in, wo sie gereinigt und für den nächsten Zyklus aufbereitet werden. Im Tarif Post Loop-Service Plus nutzen Händler*innen das Komplettservice der Post: Die Verpa ckungen können von der Post gemietet werden, diese übernimmt alles weitere. Sie nimmt die retournierten Verpackungen entgegen, reinigt sie und lagert sie bis zum nächsten Abruf. Mit dem Tarif Post Loop-Service können Händler*innen ihre eigenen wiederverwendbaren Verpackungen nutzen und die Post bringt sie immer wieder zu ihnen zurück. Mehr Informationen unter: post.at/postloopservice
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